„Das war viel zu wenig“, kritisiert Gerhard Joksch, grüner Ratsherr und Energieexperte der GAL-Fraktion, die bisherige Windenergiepolitik des Rates der Stadt. Bekanntlich hatten die Stadtwerke 2012 in einem Gutachten 30 Standorte für neue Windenergieanlagen vorgeschlagen. Beschlossen wurden vom Rat im Frühjahr 2013 jedoch nur 10 neue Standorte, vor allem weil die Stadtverwaltung Bedenken ins Spiel gebracht hatte: zu große Nähe der Anlagen zu Wohngebäuden, Nachteile für Natur und Landschaft, für das Ortsbild usw. Die Grünen hatten erfolglos beantragt, alle 30 Standorte in das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu bringen.
Die Grünen sehen nun auch rechtliche Gründe, um diesen Ratsbeschluss zu revidieren. Vor allem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für NRW (2 D 46/12.NE v. 01.07. 2013), das den Gemeinden vorgibt, der Windenergie bei der Flächennutzungsplanung substanziellen Raum zu gewähren. Harte Tabuzonen gegen Windenergieanlagen liegen nach Meinung der Richter nur ausnahmsweise vor, in weiche Tabuzonen sollen die Gemeinden hingegen hineinplanen, wie das Gericht in der schriftlichen Urteilsbegründung ausführt. Dieses Urteil sei auf Münster übertragbar. „Gegen die von den Stadtwerken als technisch und wirtschaftlich machbar beurteilten Standorte sprechen keine harten, rechtlich eindeutigen Hindernisse, nur Einschätzungen und Meinungen der Verwaltung. Der restriktive Ratsbeschluss war deshalb eine ungerechtfertigte Vorwegnahme der Abwägung im Planungsprozess“, erläutert Joksch. „Wir haben den Oberbürgermeister aufgefordert, zu dem Urteil und seinen Konsequenzen für Münster Stellung zu nehmen. Wir behalten uns vor, einen Ratsantrag auf Aufnahme aller 30 im Stadtwerke-Gutachten genannten Standorte in das Flächennutzungsplanverfahren zu stellen“.