„Mit der in Kürze in Kraft tretenden Kündigungssperrfristverordnung wird auch in Münster der Schutz der MieterInnen bei Wohnungsverkäufen wieder verbessert. Damit hält Rotgrün Wort, im Koalitionsvertrag NRW war Entsprechendes vereinbart. Für Münster gelten jetzt wieder die Fristen wie 2006″, freut sich GAL-Ratsfrau Helga Bennink über den Erlass.
Zum Hintergrund: Die Grünen hatten bereits im November 2006 mit einer Ratsresolution an die Adresse der damaligen Landesregierung gegen die Aufhebung der Kündigungssperrfristverordnung durch die schwarzgelbe Landesregierung richten wollen, waren aber an der damaligen Ratsmehrheit von CDU und FDP gescheitert. Nach der Landtagswahl 2010 hatten dann Grüne, SPD, UWG und ÖDP auf Veranlassung der GAL erneut in einer Resolution auf eine Wiedereinführung gedrängt. Diesem Verlangen, landesweit auch von Mietervereinen unterstützt, ist die Landesregierung jetzt nachgekommen. Dies hat zur Konsequenz, dass in Städten wie Münster, in denen die Wohnungsnachfrage besonders stark ist, nach dem Verkauf von Wohnungen ein Kündigungsschutz von 8 Jahren zugunsten der bisherigen Mieter gilt. In diesen 8 Jahren rechtlich wirksam kein Eigenbedarf des Erwerbers geltend gemacht werden. Diese Regelung bindet aber nicht nur private Erwerber von Mietwohnungen sondern erschwert damit gleichzeitig die Privatisierung von Wohnungen, die durch reine Investoren ge- und verkauft werden.
Und genau hier sieht Bennink auch die besondere Bedeutung dieser Entscheidung: „Selbst wenn dadurch auch keine einzige Wohnung mehr auf den Markt kommt, schützt es die jetzigen MieterInnen bei Wohnungsverkäufen wirkungsvoll und reduziert so zwangsläufig das Interesse von Spekulanten an der ‚Ware Wohnen‘. Nach wie vor muss allerdings in Gebieten wie Münster verstärkt etwas für den Neubau preiswerter Wohnungen getan werden.“