Sache der TarifparteienDie Vereinbarung von Arbeitszeiten ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien, hier den Arbeitgebern und der Fachgewerkschaft verdi. Dieses Prinzip sollte auch hier gelten. Daher macht es Sinn, dass sich – wie angekündigt – Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kirchen zusammensetzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.