Vor einer Beschlussfassung über eine Veränderung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 483 Amelsbüren – Hansa-Businesspark – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) im Bereich nördlich Wiedaustraße / Liekfor müsse sichergestellt werden, dass den Gremien und Entscheidungsträgern der Stadt Münster sämtliche Begründungen bzw. Kritikpunkte der Kläger zuvor dargelegt werden und bekannt sein müssen, damit eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden könne.