Der Rat möge folgende Resolution beschließen:Hier geboren – hier zuhause: Münster für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen!Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2006 auf Anregung des Ausländerbeirates eine Resolution verabschiedet, in der er eine rechtssichere und damit humanitäre Lösung des Bleiberechts für länger in Deutschland geduldete Flüchtlinge fordert. In der Novembersitzung desselben Jahres hat der Rat die Intention der Initiative des Ausländerbeirates erneut aufgegriffen und sich für ein wirksames Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen eingesetzt. Im April 2008 bitten alle Ratsfraktionen in einem gemeinsamen Brief den Oberbürgermeister der Stadt Münster um seine Unterstützung in der Umsetzung der neuen Bleiberechtsregelung.Für das Greifen dieser so genannten Altfallregelung vom August 2007 ist es erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch bereits seit acht bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten, am Stichtag, dem 31.12.2009, nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend bzw. mindestens seit dem 01. April 2009 ohne öffentliche Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist für viele jedoch wegen struktureller Barrieren unmöglich. Vor dem Hintergrund des Ablaufs der Altfallregelung beschließt der Rat der Stadt Münster:

  • Der Rat stellt mit Bedauern fest, dass die bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.
  • Der Rat der Stadt Münster appelliert daher an den Deutschen Städtetag und an den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einzusetzen. So muss sofort der Zeitraum der Altfallregelung deutlich verlängert werden!
  • Der Rat der Stadt Münster appelliert darüber hinaus an den Deutschen Städtetag und an den Innenminister NRW, sich längerfristig für eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung einzusetzen, die keine Stichtagregelung enthält.
  • Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass inzwischen das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt aufgelegt wurde, um die Integration von langjährig hier lebenden geduldeten Menschen zu unterstützen.

BegründungEs zeichnet sich ab, dass bei einem Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen die Altfallregelung nicht dazu führt, dass sie ein wirksames Bleiberecht erhalten. Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur geduldet. Neue Geduldete werden hinzukommen und können von vornherein nicht von der Regelung profitieren. Damit wird es wieder zu Kettenduldungen kommen. Deshalb ist eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung ohne Stichtagregelung sinnvoll.Damit möglichst viele geduldete Menschen von der jetzigen Bleiberechtsregelung profitieren können, muss sie kurzfristig nachgebessert werden. Die Gründe für das Nichtgreifen der Regelung sind vielfältig (Zeiträume und zeitliche Bedingungen sind zu kurz, strenge Ausschlusskriterien, Bewilligungspraxis). Genannt seien hier nur: die aktuelle Wirtschaftskrise, der große Billiglohnsektor, bei dem mit ALG II aufgestockt werden muss (ALG II ist für die Berechnung des Einkommens lt. Bleiberecht schädlich), die Tatsache, dass unbefristete Verträge schwer zu erreichen sind. Fazit: Viele Geduldete werden bis zum 1.4.2009 keine Möglichkeit haben, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu beginnen, darunter insbesondere Menschen, die eine Familie versorgen müssen. Damit werden sie am Stichtag die Voraussetzungen nicht erfüllen, der Stichtag muss sofort nach hinten verschoben werden.Das angeführte Bundesprogramm, das seit Ende 2008/ Anfang 2009 in der Umsetzung befindlich ist, wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass der betroffne Personenkreis die Voraussetzungen der Altfallregelung erfüllt, ist für ihn aber ein große Hilfe, um Zugang zu dem Arbeitsmarkt zu erhalten. gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
und Fraktion

Anlage Einstimmiger Beschluss des Rates am 08. November 2006 ResolutionHier geboren – hier zuhause: Münster für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen!Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar dieses Jahres auf Anregung des Ausländerbeirates eine Resolution verabschiedet, in der er eine rechtssichere und damit humanitäre Lösung des Bleiberechts für länger in Deutschland geduldete Flüchtlinge fordert.Anlässlich der aktuell bevorstehenden Innenministerkonferenz der Länder greift der Rat die Intention der damaligen Initiative des Ausländerbeirates erneut auf und stellt fest:

  1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass sich inzwischen Vertreter/innen aller Parteien, der Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände der Problematik der Menschen mit langjährigen Kettenduldungen angenommen haben und sich für ein wirksames Bleiberecht einsetzen.
  2. Der Rat der Stadt Münster appelliert an den Innenminister des Landes NRW, sich im Rahmen der nächsten Innenministerkonferenz am 16. und 17. November 2006 für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen, die den langjährig hier lebenden Flüchtlingen und ihren Familien eine faire Integrationschance bietet. Wer seit vielen Jahren in unserer Stadt lebt, seinen Lebensunterhalt mit legaler Arbeit verdient und dessen Kinder in die Schule bzw. in den Kindergarten gehen, soll eine verlässliche Lebensperspektive bekommen.
  3. Gleichzeitig appelliert der Rat der Stadt Münster an den Bundesarbeitsminister, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch diejenigen eine Chance erhalten, die arbeitswillig sind und bisher an einer eigenständigen Existenzsicherung gehindert waren. Ziel muss es daher sein, dass die Flüchtlingsfamilien in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Der Zugang der Kinder zur beruflichen Ausbildung muss sichergestellt werden.