Nach langer und intensiver Diskussion wurde in der letzten Ratssitzung das DIPOL-Konzept beschlossen, um die Trinkwasserversorgung für die stetig wachsende Stadt Münster zu sichern (siehe auch Rat Spezial). Die Sorgen der Hauseigentümer*innen im Bereich des Wasserwerks Geist/Vennheide haben wir GRÜNEN sehr ernst genommen und in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit der CDU u. a. festgehalten, dass Schadensersatz geleistet werden soll, wenn ein durch das Schließen des Wasserwerks Geist/Vennheide entstandener Schaden durch einen unabhängigen Sachverständiger festgestellt wird. Es handelt sich hierbei um ca. 700 Häuser, die von einem eventuellen Anstieg des Grundwasserspiegels betroffen wären.
GAL-Fraktionssprecher Otto Reiners wandte sich mit der Frage direkt an den Geschäftsführer der Stadtwerke Dr. Henning Müller-Tengelmann, ob die Möglichkeit bestünde, dass die Stadtwerke einen Rahmenvertrag zur Begutachtung des Gebäudezustandes der Häuser machen könnten. „Unser Vorschlag wäre, den Eigentümer*innen dieser Häuser eine Möglichkeit zu eröffnen, relativ preiswert den Ist-Zustand ihres Hauses auf ihre Kosten durch einen vereidigten Gutachter feststellen zu lassen“, so Reiners. Statt jedoch – wie angekündigt – unser Anliegen wohlwollend im Sinne der Betroffenen zu prüfen, wurden die Hydrogeologen Schmidt und Partner mit der gutachterlichen Bewertung der Sachlage beauftragt. Diese sehen jedoch keine Notwendigkeit in der Dokumentation des Ist-Zustandes, denn schließlich würde durch das Grundwasserstandsmonitoring keine Änderung der Bestandssituation eintreten, die Grundwasserstandsverhältnisse würden auch nach Aufgabe der Trinkwassergewinnung nicht signifikant angehoben werden. Somit bestehe von vorneherein keine Veranlassung Schäden Dritter in Betracht zu ziehen. „Sollte wider Erwarten doch ein Schaden reklamiert werden, so können durch eine nochmalige Begutachtung die Schadenursächlichkeit nicht ermittelt werden, da etwaige Rissbildungen und Vernässungen an Gebäuden vielerlei Ursachen haben könnten“, lautet die Schlussfolgerung der Stadtwerke. „Da fragen wir GRÜNEN uns, warum die Stadtwerke erst aufgrund unserer Nachfrage darauf gekommen sind, eine rechtliche Bewertung einzuholen“, stellt Reiners verwundert fest.
Auch das klar von den Stadtwerken formulierte Risiko, dass „Gebäudeeigentümer Feuchtigkeits-Vorschäden an ihren Gebäuden wahrheitswidrig als Folge von Dipol“ darstellen könnten, sei ein Schlag ins Gesicht aller Hausbesitzer*innen. „Wir sind gespannt auf die Reaktion der Eigentümer*innen und raten ihnen, trotzdem ein Gutachten erstellen zu lassen“, empfiehlt Reiners abschließend.
Hier kann man die Stellungnahme der Stadtwerke komplett nachlesen.