Die Landesregierung hat, unter Federführung von Familienministerin Josefine Paul, eine deutliche Erhöhung der Finanzierung von Kita-Plätzen für unter Dreijährige Kinder auf den Weg gebracht. Der Aufschlag auf die sogenannten U3-Kindpauschalen, der den Kommunen zur Finanzierung lokaler Kitaplätze zufließt, soll ab dem kommenden Kindergartenjahr von 19,01 auf 27,57 % deutlich erhöht werden.
Dazu erklärt Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
“Mit der spürbaren Erhöhung der Landesmittel für die Kinderbetreuung im U3-Bereich unterstützt die schwarz-grüne Landesregierung Münsters Kitas dauerhaft mit mehreren Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Das entlastet auch den städtischen Haushalt und hier die besonders unter Druck stehende Finanzierung der Kitas erheblich.”
Auch Tilman Fuchs, Oberbürgermeister-Kandidat der GRÜNEN, begrüßt die zusätzlichen Gelder aus Düsseldorf:
“Mit den zusätzlichen Mitteln des Landes wird zu einem entscheidenden Zeitpunkt Druck aus dem System genommen. Jetzt ist es wichtig, den Ausbau der Kita-Plätze so umzusetzen, dass alle Eltern versorgt sind und wieder deutlich mehr Verlässlichkeit erhalten. Möglichkeiten dafür sind vorhanden und müssen genutzt werden.”
Zum Hintergrund:
Der Belastungsausgleich ist als Aufschlag auf die U3-Kindpauschalen für Kinder in Kindertageseinrichtungen ausgestaltet (vgl. § 38 Abs. 3 KiBiz). Hiernach gewährt das Land den Jugendämtern derzeit einen Aufschlag von 19,01 Prozentpunkten auf alle U3-Kindpauschalen für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Diese Mittel werden den Jugendämtern mit den Kindpauschalen monatlich ausgezahlt. Ab dem kommenden Kindergartenjahr soll nach dem Entwurf der Rechtsverordnung der Prozentsatz entsprechend erhöht werden – von derzeit 19,01 auf 27,57 Prozent.
Um die Voraussetzung zur Auszahlung zu schaffen wurde ein Entwurf einer Rechtsverordnung erstellt und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übersandt. Danach werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe außerdem Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro garantiert. Diese Mittel werden zusätzlich zu dem bereits geleisteten Belastungsausgleich aufgrund der bisherigen Regelung für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2026 zur Verfügung gestellt.
Der Belastungsausgleich umfasst die notwendigen Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kitas und der Kindertagespflege für den U3-Bereich. Die notwendige Anpassung betrifft vor allem auch die dazugehörigen Platzkosten in der Kindertagespflege.