Das Bundesverwaltungsgericht hat am vergangenen Donnerstag ein Urteil zum Gehwegparken gesprochen. In Bremen hatten Anwohner geklagt und von der Stadt verlangt, gegen zugeparkte Gehwege vorzugehen. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken auf Gehwegen. Das Gericht urteilt nun, dass betroffene Anwohner von der Stadt zu verlangen können, dass diese gegen zugeparkte Gehwege vorgeht. Die Kommune ist zudem verpflichtet, ein Konzept zu erarbeiten.
Dazu sagt Andrea Blome, Grüne Vorsitzende des Verkehrsausschusses:
„Das Urteil aus Leipzig wirft die Frage auf, was es bedeutet, dass nur unmittelbar Anwohnende von der Stadt verlangen können, das behindernde Parken auf dem Gehweg vor ihrer Haustür zu ahnden. Denn alle, die die Gehwege nutzen, z.B. Kinder zu Fuß oder per Rad auf dem Weg zur Schule, haben ebenfalls ein Recht auf einen freien Gehweg. Daher bleibt die Verantwortung der Stadt, barrierefreie Gehwege für alle durchzusetzen, selbstverständlich bestehen.
Unser Ziel bleibt es, ein Miteinander im Verkehrsraum zu erreichen, bei dem gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmenden nicht durch parkende Autos behindert werden.
Der Pflicht der Kommune, ein Konzept zu erarbeiten, ist die Stadt Münster mit dem Integrierten Parkraumkonzept bereits nachgekommen. Dieses formuliert als ein Ziel die Barrierefreiheit auf Gehwegen. Wir Grüne werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das auch umgesetzt wird, die Verwaltung endlich konsequent die Straßenverkehrsordnung umsetzt und das behindernde Parken auf Gehwegen mit klaren Kriterien und Prioritäten einschränkt.“