Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 beschlossen, am 06. Januar 2013 einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Aus Sicht der GAL-Ratsfraktion ist eine Öffnung am beschlossenen Januarsonntag nicht zulässig, da hierfür kein hinreichender Sachgrund vorliegt. Sie haben deshalb den Regierungspräsidenten eingeschaltet und ihn um Prüfung gebeten, ob dieser Ratsbeschluss überhaupt zulässig ist. Das Schreiben findet sich hier.