Seit 17 Jahren soll erstmals die Altstadt-Satzung geändert werden. Bisher macht diese es unmöglich, auf Dächern in der Altstadt Photovoltaik-Anlagen zu installieren oder Dächer zu begrünen. Das Bündnis aus GRÜNEN, SPD und Volt sowie die Gruppe ÖDP/Die Partei bringen dazu jetzt einen Antrag ein, nach dem bei Bauvorhaben in der Altstadt neben der weiterhin wichtigen städtebaulichen Gestaltung künftig auch Klima- und Umweltschutz berücksichtigt werden müssen.
Die münsterische Altstadt ist wunderschön. Die Menschen im In- und Ausland beneiden uns für die gestalterische Qualität unserer schönen Stadt. Damit müssen und werden wir alle behutsam umgehen. Der unverwechselbare Stadtgrundriss und die noch erhaltenen historischen Straßenzüge innerhalb des Promenadenrings begründen trotz vieler Bauten aus der Nachkriegszeit die Identität der Stadt Münster und tragen wesentlich zur Beliebtheit der Stadt bei. Die Altstadtsatzung ist ein unverzichtbares Instrument, um gravierende Eingriffe in das Stadtbild zu vermeiden.
Warum muss die Altstadtsatzung dennoch verändert werden?
– Drei Jahrzehnte nach dem Satzungsbeschluss und 17 Jahre nach der letzten Änderung der Altstadtsatzung ist eine Anpassung an die gesellschaftlichen und umweltpolitischen Erforderlichkeiten angezeigt.
– Die Klimakrise drängt zum. Handeln: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Münster hat deshalb eine hohe Priorität. Um die Klimaziele der Stadt erreichen zu können, müssen insbesondere solarthermische und solarenergetische Nutzungen deutlich und mit hohem Tempo ausgebaut werden.
Sauberer Sonnenstrom ist in einer Großstadt wie Münster die Energiequelle der Wahl, wenn es um regenerativen und kostengünstig erzeugten Strom im dezentralen und flächensparenden Maßstab geht. Das gesamte Potenzial, das auch Gebäude im Altstadtbereich bietet, ist unverzichtbar.
– Ebenso ist die Begrünung von Dächern von ökologischer Bedeutung und ein wichtiger Beitrag zur Klimaresilienz, Luftqualität und Aufenthaltsqualität in heißen Sommern.
– Wie in anderen Städten auch, unterliegt Münsters Stadtzentrum einem Strukturwandel, dessen Potentiale nutzbar zu machen und aktiv mitzugestalten sind. Die Schaffung von Wohnraum – attraktiv und barrierefrei – ist dabei ein wesentlicher Ansatz für eine neue Lebendigkeit der Altstadt.
– Bei der Beurteilung des Schutzes der stadtgestalterischen Qualität von Maßnahmen an baulichen Anlagen müssen insbesondere die Belange des Klimaschutzes und des Einsatzes erneuerbarer Energien einbezogen werden und Berücksichtigung finden.
– Vermehrt stoßen Bauherr*innen und Unternehmer*innen mit ihrem Anliegen, ihre Gebäude in einer nachhaltigen Bauweise zu planen und mit umweltfreundlicher Energieerzeugung auszustatten auf Ablehnung. Dies mit dem Hinweis auf die Altstadtsatzung, die konsequent auf die durchgängige Prägung der Altstadt durch rote Dächer verweist.
– Beim Blick auf das Luftbild der Altstadt wird jedoch deutlich, dass das gewünschte „Farbenspiel“ längst nicht mehr durchgehend die Dachlandschaft innerhalb des Promenadenrings bestimmt. Bei zahlreichen öffentlichen und privaten Bauvorhaben der letzten Jahre und Jahrzehnte wurde von den Vorgaben zu Dachneigung und Farbenspiel abgewichen.
– Das Instrument der Altstadtsatzung muss dazu geeignet sein, den Kontext eines Bauvorhabens zu erfassen, zu beurteilen und bei der Abwägung möglicher Beeinträchtigungen der städtebaulichen Gestalt die Aspekte des Klimaschutzes, des Einsatzes erneuerbarer Energien und auch des Wohnungsbaus und der Barrierefreiheit gleichrangig bewerten.