Die Grünen begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, mit dem die Klage auf Genehmigung einer weiteren Spielhalle an der Weseler Straße in Mecklenbeck abgewiesen wurde. Generell sei im Stadtgebiet Münster jedoch eine stetige Zunahme von Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten festzustellen. „Das ist nicht nur aus grüner Sicht eine bedenkliche Entwicklung“, weiß GAL-Ratsherr Carsten Peters aus Gesprächen mit den Mitgliedern anderer Fraktionen zu berichten.
Binnen Jahresfrist sei die Anzahl der Automaten in Spielhallen von 481 auf 551 und in Gaststätten von 188 auf 231 gestiegen, die Zahl der Konzessionen habe von 44 auf 51 zugenommen. „Auch wenn jetzt das Verwaltungsgericht in diesem konkreten Einzelfall eine weitere Spielhallenansiedlung unterbunden hat, gibt es derzeit kaum rechtliche Möglichkeiten, die Ausbreitung der Konzessionen und Halleneröffnungen zu beschränken. Die neue Spielverordnung, gültig seit Anfang 2006, hat den rechtlichen Rahmen sogar weiter liberalisiert“, stellt Peters fest. Gefragt sei jetzt der Bund, Korrekturen an dieser Verordnung vorzunehmen.