Exemplarisch darüber hinaus noch einige städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASSGVAf bzw. aus dem Zuschussbericht:
- Zuschüsse an Vereine und Initiativen Förderung im Feld Migration / Integration – 121.390 €,
- Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände für Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte – 169.190 €,
- Mittel zur Beratung und Hilfe für Geflüchtete – 836.730 € oder
- Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte – 230.673 € (vgl. u. a. Vorlage V/0791/2019 Zuschussbericht für den Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ sortiert nach Aufgabenfeldern).
Damit sind natürlich noch nicht all die Leistungen abgedeckt, die beispielsweise durch die diversen sozialen Dienste für und mit den Menschen erbracht werden, die als Migrantinnen oder Migranten nach Münster gekommen sind.
Berücksichtigt werden müssen des Weiteren, dass die gesamtstädtische Ausrichtung der Integrationsarbeit alle Lebensbereiche der Migrantinnen und Migranten betrifft. Dabei arbeitet die Verwaltung nicht nur an den durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW oder das Migrationsleitbild vorgegebenen Zielen.
Vielmehr wird die Integration als Querschnittsaufgabe betrachtet.
Eine Vielzahl von Unterstützungs-, Beratungs- und Förderangeboten – und damit verbunden auch viele direkte und indirekte Transferleistungen – sind auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen verschiedener Nationalität und Herkunft ausgerichtet und bilden ein facettenreiches, vielseitiges und qualitativ wertvolles Spektrum ab.
Dabei werden durch Fördermittel auch sozial und kulturell integrative Aktivitäten von Trägern, Initiativen und sonstigen Kooperationspartnern, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beraten, im Sinne der Handlungsfelder und Ziele des Migrationsleitbildes unterstützt. Dies umfasst ein Vielfaches der Aktivitäten, die allein den Migrantenselbstorganisationen unmittelbar zuzurechnen wären.
Die Palette kommunaler Leistungen reicht beispielsweise von Angeboten im Bildungsbereich, die an die individuelle Lebenssituation und Bildungsbiografie der Neuzugewanderten erfolgreich anknüpfen, um so Chancengleichheit und tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen, über Förderkonzepte der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Bezug auf die Migrationshilfen bis hin zu Angeboten für Migrantinnen und Migranten zur Arbeitsmarktintegration.
Allen Einwohnerinnen und Einwohnern, zu denen auch die nach Münster zugewanderten Menschen gehören, stehen selbstverständlich sämtliche Angebote der kommunalen Daseinsvorsorge zugute. Migrantinnen und Migranten in Münster gehen ins Fußballstadion, gehen in die Bäder, nutzen die Sporthallen, gehen in die Schulen und Kindertageseinrichtungen, nutzen die öffentlichen Parks, die Straßen, die Radwege, die Kinderspielplätze usw.
Die Migrantenselbstorganisationen machen nicht 25 % der münsterschen Bevölkerung aus, sondern Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Diese partizipieren an Leistungen der Jugendhilfe genauso wie an Leistungen der Bildung in einem Maße, das wohl nicht unterhalb ihres Bevölkerungsanteils liegt.
Abschließend noch ein ergänzender Hinweis: Im Rahmen der Einführung von FINANZfairTEILUNG in den städtischen Haushalt arbeitet die Verwaltung daran, nicht nur die geschlechtsspezifischen Anliegen an eine ausgleichende Finanzpolitik zu erfassen, sondern auch die Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten in Münster zu formulieren. Hier werden in Zukunft möglicherweise spezifischere Aussagen zu dem Bereich möglich sein.”
ENDE der Mitteilung.