„Als Grüne setzen wir uns für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper ein. Bei ungewollter Schwangerschaft brauchen Frauen Hilfe und Unterstützung. Was sie nicht brauchen, ist das fortgesetzte Misstrauen in ihre mündige Entscheidungsfähigkeit, welches die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf festschreibt. Die geltenden Bestimmungen der ärztlichen Berufsordnung, die anpreisende Werbung selbstverständlich untersagt, ist vollkommen ausreichend. Es braucht kein Sonderrecht für Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt, die den Zugang zu sachlichen Informationen für eine verantwortliche Entscheidung unnötig erschwert“, so die frauen- und familienpolitische Sprecherin im Landtag, Josefine Paul.
Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, erläutert: „Statt für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, stigmatisiert die Regierung Frauen und Ärztinnen und Ärzte und gefährdet damit die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren. Denn junge Ärztinnen und Ärzte werden durch den § 219a abgeschreckt, diesen Eingriff anzubieten. In keinem anderen ärztlichen Bereich ist es verboten, über eine Behandlungsmethode zu informieren.
Wer ernsthaft etwas gegen unerwünschte Schwangerschaften tun möchte, ermöglicht selbstbestimmte Verhütung unabhängig von der finanziellen Situation. Umso beschämender ist der Kompromiss der GroKo, den kostenfreien Zugang zur Pille und anderen verordnungspflichtigen Verhütungsmitteln nur auf Frauen bis zum 22. Lebensjahr auszuweiten. Heute scheitert auch jenseits dieses Alters sichere Verhütung oft daran, dass diejenigen mit geringen Einkommen die Kosten einer individuell passenden Verhütung nicht aufbringen können.
Absolut enttäuschend ist, dass Sybille Benning wie auch andere CDU-Frauen in der namentlichen Abstimmung gegen unseren Antrag für eine weitergehende Kostenübernahme gestimmt hat, obgleich auf verschiedenen Ebenen der CDU eine entsprechende Meinungsbildung vorliegt.“