„Viele Menschen, die Hartz IV-Leistungen erhalten, stehen vor dem Problem, dass nur sogenannte angemessene Mietkosten vom Amt übernommen werden“, schildert GAL-Ratsherr Harald Wölter die Rechtslage. Seien diese nicht angemessen, werde geprüft, ob durch Wohnungswechsel, Untervermietung o. ä. die Mietkosten gesenkt werden könnten. Diese Angemessenheitsprüfung erfolge bei Neueintritt in das SGB II bzw. bei Mieterhöhung oder Auszug einer Person, wenn dabei die Grenze der Angemessenheit überschritten werde. Dabei müsse im Einzelfallgeprüft werden, ob nicht außergewöhnliche Umstände einen Umzug unzumutbar machten.
„In Münster macht der angespannte Wohnungsmarkt einen Umzug fast unmöglich, zumindest dann, wenn es eine Wohnung im gleichen Stadtteil sein soll, weil die Kinder dort in die Schule oder in die KiTa gehen“, berichtet Wölter. Um sich einen genauen Überblick über die konkrete Situation zu verschaffen, hätten GRÜNE und CDU für den Sozialausschuss u. a. folgende Fragen erarbeitet:
- Wie viele Haushalte im SGB II-Leistungsbezug sind hiervon betroffen?
- In wie vielen Fällen wird eine Übernahme von „unangemessenen Mieten“ akzeptiert?
- Wie viele Widerspruchsverfahren liegen hierzu vor?
Für Wölter ist klar: „Die Stadt ist gefordert sicherzustellen, dass dann auch ausreichend bezahlbarer Wohnraum in Münster vorhanden sein muss.“