Die GRÜNEN in Münster halten ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen die AfD weiterhin für möglich und notwendig. Auch wenn die AfD nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln derzeit nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird, ist das Hauptverfahren in der Frage, ob die AfD insgesamt eine gesichert rechtsextremistische Partei ist, noch nicht entschieden.

„Nur grobe Einschätzung“

Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass es sich bei dem abgeschlossenen Eilverfahren nicht um eine umfassende Beweisaufnahme gehandelt habe, sondern lediglich um eine grobe Einschätzung. Zahlreiche vorliegende Erkenntnisse über die sogenannte „Alternative für Deutschland“ seien dabei unberücksichtigt geblieben. Die GRÜNEN drängen deshalb weiter auf ein Verbotsprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

„Die vorläufige Entscheidung macht deutlich, wie hoch die rechtlichen Hürden für eine kritische Einstufung einer Partei sind – und das ist grundsätzlich auch richtig. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe allerdings würden rechtliche weitere Maßstäbe und Prüfungsanforderungen gelten. Darauf bauen wir“, erklärt der GRÜNE Kreisverbandssprecher Jörg Rostek.

„Sichtbare zunehmende Radikalisierung“

Die GRÜNEN in Münster betonen, dass das Verwaltungsgericht Köln in seiner Urteilsbegründung sehr wohl festgestellt habe, dass es innerhalb der AfD zahlreiche Bestrebungen gebe, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die vorläufige Rückstufung der AfD zu einem rechtsextremistischen Verdachtsfall dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AfD seit ihrer Gründung eine sichtbare rechtsextreme Radikalisierung erfahren habe, die weiter andauere. Beides sind gute Argumente für eine gründliche, eigenständige, vertiefte und umfassende Verbotsprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

„Eine wehrhafte Demokratie darf auf ein solches Instrument nicht verzichten“, so Rostek.

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