Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag des BUND gegen den sofortigen Vollzug der Genehmigung der geplanten Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus abgelehnt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass der BUND nicht berechtigt sei, gegen die Transportgenehmigung zu klagen. Mit der Gerichtsentscheidung ist es wahrscheinlicher geworden, dass die ersten Transporte schon sehr bald stattfinden.

Dazu erklärt Birgit Wolters, Sprecherin der GRÜNEN Münster: “Die geplanten Atommüll-Transporte von Jülich nach Ahaus sind ein großes und unnötiges Risiko. Sie dienen nicht dazu, die Lagerung der abgebrannten Brennelemente sicherer zu machen, sondern dazu, auf Bundesebene Geld zu sparen. Diese Priorisierung halten wir GRÜNE für unverantwortlich.”

Der BUND hat sich vor Gericht dafür eingesetzt, dass die Transportgenehmigung überprüft wird und dass bis dahin keine Atommüll-Transporte stattfinden. Die Transporte auf dem Rechtsweg zu stoppen, ist vorerst nicht gelungen – der BUND prüft derzeit, ob er weitere rechtliche Schritte geht. Birgit Wolters macht deutlich: “Unabhängig davon kritisieren wir GRÜNE die politische Entscheidung: Atommüll darf nicht von einem Zwischenlager ins andere transportiert werden, sondern sollte da so sicher wie möglich gelagert werden, wo er ist.”

Sonja Völker, Sprecherin der Arbeitsgruppe Atomkraft der GRÜNEN Münster und politische Geschäftsführerin im Kreisvorstand, ergänzt: “Es gibt eine Alternative zu den geplanten Transporten: Es wäre möglich, in Jülich ein neues Zwischenlager zu bauen, um das alte Zwischenlager, das keine Genehmigung mehr hat, zu ersetzen. Auch das Zwischenlager in Ahaus ist nur noch bis 2036 genehmigt – was dann mit dem Müll passieren wird, ist unklar. Zudem besteht in Jülich, anders als in Ahaus, die technische Möglichkeit, defekte Behälter zu reparieren. Alle diese Aspekte sprechen gegen die anstehenden Castor-Transporte.”

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