In der kommenden Woche entscheidet der Stadtrat über die Höhe der Grundsteuer in Münster. Bereits im heutigen Finanzausschuss bringen Grüne, SPD und Volt gemeinsam mit der CDU einen Antrag ein, der für eine gerechte Verteilung der Besteuerung sorgen wird.

Dazu erklärt Albert Wenzel, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion:

„In Münster wird bei der Grundsteuer künftig zwischen Wohn- und anderen Gebäuden unterschieden. Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, weil ohne diese Differenzierung das Wohnen in Münster deutlich teurer geworden wäre. Von geringeren Hebesätzen für Wohngebäude profitieren besonders Mieterinnen und Mieter – im Schnitt zahlen diese künftig weniger Grundsteuer. Für andere Wohnformen wird der Anstieg der Grundsteuer – durchschnittlich – deutlich moderater ausfallen, als es die Stadtverwaltung vorgeschlagen hat. Für Geschäftsgrundstücke wird auch im von uns gewählten Modell insgesamt deutlich weniger Grundsteuer gezahlt werden. Unter dem Strich hält diese Koalition sich an das Versprechen, dass durch die Neuordnung der Grundsteuer kein zusätzliches Geld in den Haushalt fließen wird.“

Und Sylvia Rietenberg, Fraktions- und wohnungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion betont:

„Gerade wer wenig verdient, kann sich höhere Ausgaben für das Wohnen in Münster nicht leisten. Wir haben deshalb intensiv nach Lösungen gesucht, damit Mieterinnen und Mieter durch die Grundsteuer nicht noch mehr zahlen müssen. Auch wer wenig Geld verdient oder ein mittleres Einkommen bezieht, muss sich das Wohnen in Münster leisten können. Es geht darum, dass es auch für Erzieher*innen, das Pflegepersonal, Polizist*innen und Feuerwehrleute bezahlbare Wohnungen in Münster gibt. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir hier eine Lösung gefunden haben, auch wenn es für einzelne Bürger*innen aufgrund der vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz getroffenen Regelung natürlich dennoch teurer werden wird.“

Hintergund:

Den Änderungsantrag von Koalition und CDU finden Sie hier: Änderungsantrag

Die Hebesätze betragen demnach ab 2025 in Münster:
· für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 255 %
· für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B) 410 %
· für die Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B) 620 %

Nach Berechnungen der Grünen Ratsfraktion zahlen Mieter*innen dadurch im Schnitt 8% weniger. Bei einem einheitlichen Hebesatz wären 5% mehr zu zahlen gewesen.