Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat ein Urteil des hiesigen Verwaltungsgerichts bestätigt: Der Prozessionsweg entlang der B51 zwischen Münster und Telgte ist ein Denkmal, die Straße kann hier nicht verbreitert werden.

Dazu erklärt Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfarktion:

„Die Entscheidung des OVG begrüßen wir. Jetzt ist es endlich an der Zeit, dass Straßen.NRW und der Bund die Pläne zum unnötigen Ausbau der B51 beenden. Wir Grüne haben konstruktive Vorschläge dafür gemacht, wie mehr Verkehr aus Richtung Telgte/Handorf auf die Schiene, den Bus und die Velorouten verlagert werden kann. Wir brauchen nicht immer breitere Straßen, die immer mehr Autoverkehr erzeugen, sondern endlich Alternativen, die noch mehr Menschen zum Umstieg ermutigen.“