Der Co-Sprecher der GRÜNEN in Münster, Jörg Rostek, hat sich bei der Verbraucherzentrale in Münster über deren Arbeit informiert. Mechthild Schlösser, seit 36 Jahren bei der Verbraucherzentrale, schilderte ihm, mit welchen Problemen die Verbraucher*innen aktuell zu kämpfen haben. Die GRÜNEN in Münster danken der Verbraucherzentrale für ihre wertvolle Arbeit, die auch Konsum- und Verbraucher*innenberatungen in Schulen beinhaltet.

Mehr Verbraucher*innenschutz

„Wir GRÜNE fordern einen starken Verbraucher*innenschutz, der die Menschen vor dubiosen Geschäftspraktiken und Schuldenfallen bewahrt“, sagt der Co-Sprecher der GRÜNEN, Jörg Rostek.

Unsere Welt, so die GRÜNEN, werde immer komplexer. Gleichzeitig werde es den Verbraucher*innen schwer gemacht, sich vor einem Vertragsanschluss ausreichend über Allgemeine Geschäftsbedingungen und marktübliche Preise zu informieren. Betroffen seien, so die Verbraucherzentrale, insbesondere unerfahrene, ältere, hilflose und fremdsprachige Verbraucher*innen, deren Lebensumstände von Tricksenden gezielt ausgenutzt würden.

Zu viele Fallstricke

Mechthild Schlösser betont im Gespräch, dass es kaum Probleme mit den Händler*innen vor Ort gebe, sondern maßgeblich mit Vertreter*innen des Onlinehandels. Käuferschutz ziehe online oft nicht, weil Zahlungsanbieter wie Klarna und Paypal die Art des Schutzes selbst definieren würden. Besonders kritisierte sie Shops, in denen Smartphones und Handyverträge angeboten werden. Dort werde viel versprochen und wenig gehalten. Die Verbraucherverbände fordern ein Widerrufsrecht für Dauerverträge, die in Handyshops abgeschlossen wurden. Shop-Mitarbeiter*innen könnten zwar Verträge „vor Ort“ abschließen aber bei Vertragsproblemen angeblich nicht helfen. Sie wies außerdem auf unseriöse Kreditangebote hin, die ohne Schufa-Auskunft abgeschlossen werden könnten. Sogenannte „gewerbliche Schuldenregulierer*innen“ würden so ihre Kund*innen mit immer höheren Schuldenbergen belasten und schließlich damit in Schuldenfallen treiben. Jörg Rostek ärgert sich besonders über Onlineunternehmen, die Dienstleistungen , die bei den Ursprungsanbietern wesentlich günstiger oder sogar kostenlos seien, überteuert anböten. Das beträfe beispielsweise die Einrichtung von Nachsendeaufträgen, die Antragsstellung auf Kindergeld oder den Kirchenaustritt.

Mehr Kinderschutz vor Werbung

15 Prozent der 3- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig, zeigen aktuelle Statistiken. Das macht diese Kinder höchst anfällig für Krankheiten wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes oder Herzinfarkt. Deshalb begrüßte Rostek im Gespräch mit der Verbraucherzentrale ausdrücklich, dass die Bundesregierung und das von den GRÜNEN geführte Bundesernährungsministerium per Gesetz Kinder vor Manipulation durch Süßigkeitenwerbung besser schützen möchte. Er kritisierte allerdings den auf Druck der FDP zustande gekommenen Kompromiss.

„Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, muss auch gezielt reguliert werden. Überhaupt hat Werbung für Süßigkeiten in der Nähe von Kinderspielplätzen und Freizeiteinrichtungen nichts zu suchen“, betont Rostek. „Auch Fernseh- und Onlinewerbung sollte zum Wohle der Kinder wesentlich stärker eingeschränkt werden.“