Das Bundesinnenministerium (BMI) hat auf das Hilfsangebot von Oberbürgermeister Markus Lewe geantwortet. Die GRÜNEN bewerten positiv, dass offenkundig aus Sicht der BMI Seenotrettung nicht kriminalisiert werden dürfe. Sie übt aber auch Kritik. „Da melden sich bundesweit Kommunen, doch der Bund macht von dem Angebot keinen Gebrauch, sondern findet nur dankende Worte für ihre Bereitschaft zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten“, begründet GAL-Fraktionssprecher Otto Reiners diese mit dem Ausbremsen von hilfsbereiten Kommunen.
Stattdessen weise der Bund auf die Verfahrensregeln, die sich er sich gegeben habe, hin. In der Antwort des BMI heißt es nämlich: „Es ist jedoch zu beachten, dass die überstellten Personen in Deutschland zunächst ein Asylverfahren durchlaufen. Für die Unterbringung und Verteilung sind daher die entsprechenden Vorschriften des Asylgesetzes maßgeblich. Zur Durchführung der Asylverfahren werden die Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen der Länder verteilt. Die anschließende Unterbringung obliegt den Ländern. Eine unmittelbare Zuweisung in Kommunen durch das BAMF findet daher nicht statt.“ Aus Sicht der GRÜNEN müssten die Verfahrensregeln so geändert werden, dass die Bereitschaft der Kommunen nicht ins Leere laufe und den von den Strapazen der Flucht geschwächten und oft traumatisierten Menschen schnell eine sichere Zuflucht geboten werde, so Reiners abschließend.