Das Oberverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das „Hafencenter“ unter Hinweis auf schwerwiegende Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. Wir GRÜNEN sehen uns dadurch in unserer Ablehnung der Planung bestätigt.
Wir haben stets auf die Mängel der Prüfung hingewiesen und besonders darauf, dass die Frage der Verkehrsplanung im Hafenviertel nicht angemessen beantwortet wurde. Wir GRÜNEN sehen die Ursache für diesen OVG-Beschluss in der unterlassenen Verkehrsuntersuchung und der damit fehlenden Prüfung der Umweltauswirkung.
Besonders betont hat das OVG, dass der städtischerseits erteilte Vorbescheid gerade keine abschließende Regelung zur Bewältigung der Lärmimmissionsproblematik getroffen habe. Darum hat das OVG aus grüner Sicht zu Recht das Bauvorhaben stillgelegt.
Der Schaden für das Hafenviertel ist riesig.