Nach jahrelangen Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind die Kaufverträge für die Oxford- und die York-Kaserne endlich unterschrieben und es folgen jetzt zeitnah die Zustimmung vom Rat der Stadt Münster und des Bundestages. Bis zuletzt lagen die Vorstellungen von Stadt und Bund weit auseinander, insbesondere in der Kostenberechnung für die erforderliche Infrastruktur. Warum dies aber über fünf Jahre dauern musste, erschließt sich höchstens den Verhandlungsführer*innen. Die Ablehnung einer Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) durch den Rat der Stadt Münster dafür verantwortlich zu machen, ist ein schlechter Witz, denn diese Verhandlungsschleife hat nur zwei bis drei Monate gedauert.
Jetzt geht es an die Umsetzung. In Gievenbeck wird in den nächsten Jahren ein urbanes Quartier mit vorrangiger Wohnfunktion entstehen, in dem einmal 3.000 – 3.500 Menschen in ca. 1.200 Wohneinheiten auf 26 Hektar leben werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind wie bei der York-Kaserne bereits vorbereitet, was insbesondere für die Entwicklung der Infrastruktureinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder ein Kirchenzentrum von besonderer Bedeutung ist. Für den September sind die Satzungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen geplant.
Planerische Highlights im Oxford-Quartier werden die intensive Vernetzung und die Einbindung in den Stadtteil Gievenbeck, der spannende Mix aus denkmalwertem Gebäudebestand und Neubauten, der parkähnliche Boulevard und die zu belebende Quartiersmitte sein.
Im York-Quartier in Gremmendorf entstehen ca. 1.800 Wohneinheiten mit 4.500 bis 5.000 Menschen sowie ein neues Stadtteilzentrum. Das Quartier wird durch Plätze, Höfe und Grünanlagen für Aufenthalt, Freizeitaktivitäten und Begegnung geprägt und mit der Waldwiese im Westen viel Freiraum für Spiel und Sport bieten. Für eine erfolgreiche Anbindung sowie Integration in den Stadtteil Gremmendorf wird die Aufhebung der Trennwirkung des Albersloher Wegs (mit seinen 20.000 Autos am Tag) entscheidend sein. Dies wird nicht ohne sinnvolle ÖPNV-Anbindung und attraktive Radverkehrsverbindung in die Innenstadt gelingen. Nach vorliegenden Verkehrsprognosen ist mit zusätzlich rund 11.400 KFZ-Fahrten täglich zu rechnen – eine unfassbar intensive Mehrbelastung.
In beiden Quartieren wartet noch viel Arbeit, beispielsweise die Erarbeitung eines nachhaltigen Energiekonzeptes. Doch größte Chance und eine zentrale Aufgabe für Verwaltung und Politik wird aber die Schaffung sozialen Wohnraums und eines ausreichenden Angebotes für unterschiedliche Wohnformen sein, in dem auch gemeinwohlorientierte Akteur*innen Platz finden. Diese Chance darf sich Münster nicht entgehen lassen, denn für alternative Wohnformen und -konzepte gibt es einen Bedarf, der in Münster zu sehr vernachlässigt wurde – zugunsten von Großinvestor*innen.
Zugute kommt uns bei der Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen die Verbilligungsrichtlinie der BImA von 2015. Danach erhalten wir eine Kaufpreisreduzierung von 25.000 Euro pro geschaffener Wohneinheit des sozialen Wohnungsbaus (begrenzt auf 80 Prozent des Kaufpreises). Damit werden 550 öffentlich geförderte Wohnungen durch die Wohn+Stadtbau GmbH geschaffen. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Wir GRÜNEN werden alles daran setzen, den Anteil des sozialen Wohnungsbaus weiter zu steigern. Hier hat Politik eine besondere Verantwortung.
Einen größeren Wermutstropfen gibt es aber auch noch: Der Kaufvertrag ist nur unter der Bedingung zustande gekommen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) ab dem 1. Juli 2018 in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) umgewandelt und an einen Alternativstandort für 500 Geflüchtete innerhalb des Stadtgebiets neu errichtet wird. Hierfür ist kurzfristig ein Standort „Am Pulverschuppen“ im Stadtbezirk Ost vorgesehen, an dem aber heute bereits eine Geflüchtetenunterkunft existiert. Wir GRÜNEN halten es für geboten, die Bürger*innen der umliegenden Stadtteile in die weiteren Planungen einzubinden und eine hohe Transparenz herzustellen – egal welche Einrichtung es werden wird, denn darauf hat die Stadt geringe Einflussmöglichkeiten. Diese Bürger*innenbeteiligung ist deshalb gesondert einzufordern, da die Inanspruchnahme der Fläche „Am Pulverschuppen“ des § 246 Abs. 14 BauGB erfolgen wird. Danach hat das Land die Möglichkeit bei der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Geflüchtete oder Asylbegehrende bis zum 31. Dezember 2019 von den Vorschriften des Baugesetzbuches und entsprechender Vorschriften abzuweichen.
Jörn Möltgen, Gal-Ratsmitglied