„Wenn die Planung so bleibt, werden wir das von der Verwaltung angestrebte Heilungsverfahren“ zugunsten des Hafencenters nicht mittragen“, erklärt GAL-Ratsherr Carsten Peters. Die GAL-Fraktion sieht sich durch den Beschluss des OVG in ihrer kritischen Haltung zu den Hafenplänen bestätigt und spricht sich erneut für eine andere Planung aus. „Unser Plan B lautet: Keine Garagen für mehr als 350 PKWs, keine 4.900 qm Verkaufsfläche für Einzelhandel, dafür öffentlich geförderte Wohnungen und Wohnungen für Studierende, eine Kita und Flächen für Dienstleistungen“, beschreibt Peters die Vorstellungen seiner Fraktion.
Die GAL-Fraktion verlangt von der Verwaltung zudem einen Baustopp für das Einkaufszentrum. Nach Ansicht der GAL hat die Baugenehmigung angesichts des eindeutigen OVG-Beschlusses ihre planungsrechtliche Grundlage verloren. „Die Baunutzungsverordnung bestimmt in § 11, dass Einkaufszentren nur in Kerngebieten oder in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. Da es hier weder ein Kerngebiet, noch ein festgesetztes Sondergebiet gibt, sind der Vorbescheid und die Baugenehmigung ganz offensichtlich rechtswidrig“, erläutert Peters.
Ein Baustopp ist aus Sicht der GAL auch deshalb notwendig, weil sonst immer größere Schadensersatzansprüche des Investors gegenüber der Stadt entstehen könnten. „Wird unablässig weitergebaut und steht dort eines Tages eine ungenehmigte Bauruine, dann kann es für die Stadt – also die Steuerzahler*innen – richtig teuer werden“, mahnt Peters. Daher seine Forderung: „Baustopp sofort – bevor weitere Fakten geschaffen werden!“
Damit sich der Rat ein umfassendes Bild über die rechtliche Situation verschaffen kann, verlangt die GAL von der Verwaltung, den Fraktionen auch die Stellungnahmen der Kläger*innen gegen die Baugenehmigung zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Bitte habe man bereits an Oberbürgermeister Lewe gerichtet.