Bürgerentscheid 06.11.2016Für das Informationsblatt der Stadt Münster zum Bürgerentscheid „Freier Sonntag Münster“ hat unsere Fraktion folgenden Beitrag verfasst:
Liebe Münsteranerinnen und Münsteraner,
am 31.8.2016 hat der Rat die Annahme des Bürgerbegehrens „Freier Sonntag Münster“ abgelehnt. Am 6. November findet jetzt der Bürgerentscheid statt. Es ist an Ihnen, über die Frage der verkaufsoffenen Sonntage zu entscheiden.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ In der Landesverfassung heißt es entsprechend: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.“
Bei der Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen müssen diese Vorgaben berücksichtigt werden.
Was spricht gegen zusätzliche Sonntagsöffnungen?
Es gibt einen Trend, den Sonntag als ganz normalen Arbeitstag einzustufen. Jeder siebte Beschäftigte geht mittlerweile regelmäßig sonntags der Arbeit nach, ein Großteil von ihnen im Einzelhandel, mit steigender Tendenz. Doch für den Zusammenhalt einer Gesellschaft wie auch deren Entschleunigung ist es wichtig, Zeit gemeinsam zu erleben: eben am arbeitsfreien Sonntag. Sonntagsöffnungen sollten deshalb die Ausnahme bleiben.
Was spricht für Sonntagsöffnungen?
Wir leben inzwischen in Zeiten, in denen – jedenfalls im Internet – an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden lang eingekauft werden kann. Wenn der Einzelhandel vor Ort gegen diese Konkurrenz bestehen will, dann muss er sich bei den Öffnungszeiten am Einkaufsverhalten seiner Kunden orientieren. Deshalb warnt auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor einer drohenden Verödung der Innenstädte, bis zu 50.000 Läden in den Innenstädten seien in Gefahr.
Was ist die Position der Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL?
In den vergangenen Jahren haben wir GRÜNE die beantragten verkaufsoffenen Sonntage für die Außenstadtteile wie Hiltrup, Kinderhaus und Handorf mitgetragen, um den inhabergeführten Handel zu unterstützen. Die verkaufsoffenen Sonntage im Advent haben wir dabei aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.
Im Bündnisvertrag mit der CDU haben wir im Frühjahr 2016 dann folgende Regelung vereinbart: „Die Münsteraner Innenstadt wird von CDU und Grünen als „Einkaufsstadt“ weiterentwickelt; dabei soll ein fußläufiges Einkaufen in den Quartieren und den Ortsteilen gestärkt werden. Der Onlinehandel im Internet ist neben dem Verdrängungswettbewerb durch Ketten für den klassischen Einzelhandel eine große Herausforderung. Die Händler in den Innenstädten können nur mit Service und Erlebnis bestehen. Einkaufen in der Wirklichkeit wird immer mehr zu Shopping, Begegnung und Beratung, Kaffee und Kauflaune sind die Konzepte mit Erfolg. Diese Stärken kann der stationäre Einzelhandel nur ausspielen, wenn die Menschen Zeit haben. Die Bündnispartner unterstützen den Handel durch die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes NRW.“
Wie geht es nun weiter?
Nach der Ratsentscheidung über verkaufsoffene Sonntage und über das Bürgerbegehren können nun Sie, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, selbst entscheiden, ob die Läden (natürlich im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen) geöffnet werden sollen oder nicht. Sie entscheiden, ob Sie mit der Entscheidung des Rates übereinstimmen oder nicht. Wir sind auf Ihre Entscheidung gespannt und wünschen uns eine rege Beteiligung.
Für Ihre grüne Ratsfraktion
Otto Reiners, Fraktionssprecher