„Das Land hat jetzt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für Münster von 20 auf 15 Prozent abgesenkt. Davon haben allerdings die wenigsten MünsteranerInnen etwas, bewegen sich doch die Mieten sowieso schon an der oberen Grenze des Mietspiegels. Die kundgetane Freude der Münsteraner SPD-VertreterInnen auf Landesebene können wir darum nicht nachvollziehen“, zeigt sich GAL-Ratsfrau Helga Bennink über entsprechende SPD-Äußerungen verwundert.
Was aus grüner Sicht mehr helfen würde, ist die Forderung, den Betrachtungszeitraum für Mieten bei der Erstellung eines Mietspiegels von bisher vier auf zehn Jahre zu verlängern. Eine Forderung übrigens, die von der Enquete-Kommission, die das Land Nordrhein-Westfalen mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Wohnungswirtschaft beauftragt hatte, stammt.
Und auch eine wirkliche Mietpreisbremse, die bei Neuverträgen eine Überschreitung der Miete von maximal 10% über dem Mietspiegel zulässt, wäre an Standorten wie Münster hilfreich. Zurzeit gibt es hier keine Begrenzung.
Schließlich ist das Land nach wie vor gefordert, die Umwandlungsverbotsverordnung endlich umzusetzen, deren Einführung laut Koalitionsvertrag geprüft werden sollte. Sie ermöglicht kommunal für bestimmte Bereiche die Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen zu unterbinden.
Und letztendlich muss in Münster einfach mehr Wohnraum geschaffen werden, vornehmlich im Bestand aber auch in Neubaugebieten. Hier muss dann aber auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass der Mindestanteil von 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen flächendeckend umgesetzt wird.