„Wir GRÜNE begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichts, den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, als verfassungswidrig einzustufen sehr. Schon lange haben wir diesen Wahlrechtsausschluss als einen Menschenrechtsverstoß kritisiert. Er ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. In NRW ist es den GRÜNEN in der rot-grünen Regierungszeit gelungen, diesen Wahlrechtsausschluss aus dem Landeswahlgesetz zu streichen. Somit können in Nordrhein-Westfalen Menschen, die unter Betreuung stehen, selbstverständlich an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen.“
Auf Bundesebene hatte die Grüne Bundestagsfraktion bereits die Aufhebung des Wahlrechtsausschusses gefordert. „Die Bundesregierung ist nun endlich gezwungen, ihre unsägliche Ausgrenzungspraxis von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen zu beseitigen und den Wahlrechtsausschluss auch auf Bundesebene aufzuheben“, so Maria Klein-Schmeink.