Münster fehlen im Jahr 2027 über 90 Millionen Euro an Zuweisungen des Landes NRW. Wir klären auf, warum das so ist, welche Konsequenzen das für Vereine und Initiativen hat und wie Münster gemeinsam dieses Problem lösen kann.
Was ist los bei den städtischen Finanzen?
Im Frühjahr hat der Stadtrat einen Haushalt für 2026 und 2027 beschlossen. Einen so genannten Doppelhaushalt. Für 2027 hat die Stadt dabei Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen vom Land NRW in Höhe von 95 Millionen Euro erwartet. Jetzt gibt es nur knapp 3 Millionen. Folge: Es fehlen im ersten Schritt 92 Millionen Euro.
Was sind Schlüsselzuweisungen?
Das Land NRW überweist an Städte, Gemeinden und Kreise jährlich einen Betrag, der sich Schlüsselzuweisung nennt. Unter anderem mit diesen Zuweisungen unterstützt das Land die Kommunen dabei, ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Betrag ändert sich in jedem Jahr.
Warum ändert er sich? Wie werden die Schlüsselzuweisungen berechnet?
Die Berechnung ist sehr kompliziert – aber sie orientiert sich an nachvollziehbaren Zahlen. So wird etwa die Steuerkraft einer Stadt errechnet. Wie viel Gewerbesteuer nimmt sie ein und wie viel Grund- und Einkommenssteuer? Gleichzeitig wird geschaut, wie viele Sozialleistungen eine Stadt zahlen muss. Und auch die Zahl der Einwohner*innen und Schüler*innen wird eingerechnet. Während einige Zahlen sich kaum ändern, schwanken andere stark – etwa die Gewerbesteuer.
Warum sinken die Schlüsselzuweisungen für Münster?
Bei der Berechnung in Münster und den anderen 395 Städten und Gemeinden in NRW kam heraus: Im Vergleich zu den anderen, steht Münster noch relativ gut da. Die Unternehmen machen gute Gewinne und zahlen darauf Gewerbesteuer und viele Menschen haben gute Jobs – und zahlen auch hier ordentlich Einkommenssteuer. Gleichzeitig gibt es hier – verglichen mit anderen Städten – relativ wenige Menschen, die mit Sozialleistungen unterstützt werden. Für alle Städte und Gemeinden gilt aber: Von Bund und Land müsste mehr Geld bereit gestellt werden, damit diese auskömmlich finanziert wären.
In Münster hat sich die wirtschaftliche Situation zwar nicht nennenswert geändert. Im Vergleich mit all den anderen Städten, die z.B. hohe Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen haben, hat das aber dazu geführt, dass die Schlüsselzuweisungen in anderen Städten und Gemeinden steigt. Und bei uns in Münster von 108 Millionen im Jahr 2026 auf knapp 3 Millionen für 2027 sinkt.
Warum wurde bei der Aufstellung des Haushalts mit einer viel höheren Zuweisung vom Land gerechnet? Nämlich mit 95 Millionen Euro.
In den letzten Jahren hat Münster jeweils vergleichsweise hohe Zuweisungen erhalten (2024: 98,8 Mio., 2025: 128,9 Mio., 2026: 108,1 Mio. Euro). Dass es 2027 weniger werden würde, war absehbar. Deshalb wurde ein leichtes Minus eingeplant. Aber weil Münster keinen Einblick in die Zahlen der anderen Städte hat, konnte der starke Einbruch nicht vorhergesehen werden.
Was bedeutet das für den beschlossenen Doppelhaushalt 2026/2027?
Der Haushalt ist beschlossen und von der Bezirksregierung genehmigt. Damit ist er gültig. Das bedeutet: Wer als Gruppe, Initiative oder Einrichtung einen Bescheid über städtische Zuschüsse erhalten hat – wird das zugesagte Geld auch 2027 bekommen.
Schon für diesen Haushalt musste die Stadt in erheblichem Umfang sparen. Und jetzt gilt, dass die Stadtverwaltung ab sofort noch stärker schauen muss, wie und wo sie zusätzlich dazu sparen kann. Das gilt für 2026 und erst recht für 2027.
Brauchen wir jetzt eine Haushaltssperre und wie würde die funktionieren?
Es gibt viele Formen von Haushaltssperren – aber alle sollen Ausgaben schnell auf das Nötigste reduzieren. Ob die Verwaltung eine Sperre für ihre Ausgaben verhängt und welche Bereiche sie betreffen würde, entscheidet die Stadtverwaltung. Sie verändert dann die Bewirtschaftungsregeln, jede Ausgabe, die über den pflichtigen Bereich hinausgeht, muss genehmigt werden. Die Stadt zahlt also selbstverständlich alle Löhne, Gehälter, Sozialleistungen und so weiter wie geplant.
Brauchen wir jetzt einen Nachtragshaushalt und was ist das überhaupt?
Um im Haushalt im größeren Stil Einsparung vorzunehmen, braucht es keinen Nachtragshaushalt. Die Einsparungen wird es in jedem Fall geben müssen.
Ein Nachtragshaushalt ersetzt notfalls den beschlossenen Haushalt. Ob es einen solchen geben muss, kann man in der aktuellen Situation nicht wissen. Denn: Die dafür benötigten Zahlen werden erst in den kommenden Monaten vorliegen.
Wie kann ein sehr großes Haushaltsloch gestopft werden?
Es gibt verschiedene Ansätze, die man auch miteinander kombinieren kann. Klar ist: Die Stadt muss in erheblichem Umfang sparen. Konkrete Vorschläge dazu werden derzeit erarbeitet. Als stärkste Ratsfraktion werden wir diesen Prozess eng begleiten und diskutieren. Ob auch die Einnahmen der Stadt über Gebühren und Steuern erhöht werden, muss angesichts der großen wegfallenden Summe ohne Vorfestlegungen diskutiert werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Zahlen des Landes sind erst vor knapp zwei Wochen veröffentlicht worden. Die Verwaltung und auch die politischen Fraktionen arbeiten mit Hochdruck daran, das schwerwiegende Haushaltsproblem in den Griff zu bekommen. Dazu wird es in den kommenden Wochen erste Schritte geben. Wir werden diesen Text an aktuelle Entwicklungen anpassen und gegebenenfalls erweitern.
Weitere Hintergründe zu den städtischen Finanzen:
Ende August hat das NRW-Kommunalministerium bekannt gegeben, wie viel Geld des Landes die 396 Städte und Gemeinden in NRW im Jahr 2027 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten werden. Dazu hat das Ministerium alle Kommunen miteinander verglichen – und dann ausgerechnet, wie viel Geld jeder einzelnen zusteht. Münster erhält 2027 knapp 3 Millionen Euro als so genannte Schlüsselzuweisungen. Das ist leider deutlich weniger als 2026 (108 Mio. Euro) – und auch deutlich weniger als im Doppelhaushalt eingeplant (95 Mio. Euro).
Das Land NRW hat den kommunalen Finanzausgleich nicht gekürzt. Münster erhält weniger Geld – andere Städte mehr. Das liegt – vereinfacht gesprochen – in Teilen an der guten Arbeit, die in Münster geleistet wird, in Teilen auch an Vorteilen, die wir gegenüber anderen Kommunen haben. Dabei ergibt sich die Verteilung der Landesgelder anhand eines komplexen mathematischen Verfahrens (mehrdimensionale Regressionsanalyse), in das eine Reihe von Faktoren einfließen.
Berechnung der Schlüsselzuweisungen
In die Berechnung der Schlüsselzuweisungen fließt insbesondere die Steuerkraft einer Stadt ein, also zum Beispiel, wie viel Gewerbesteuer oder Einkommenssteuer in einer Stadt gezahlt wird. Weil Münsters Wirtschaft im Landesvergleich vergleichsweise stark da steht und sich die Steuereinnahmen deutlich überproportional entwickelt haben, verschieben sich die Schlüsselzuweisungen des Landes zwangsläufig in andere Städte.
Auf der anderen Seite wird der Steuerkraft einer Stadt ihr sogenannter fiktiver Finanzbedarf gegenübergestellt. Ein wesentlicher Faktor, der in den Finanzbedarf einfließt und in diesem Jahr höher gewichtet wird, ist etwa die Anzahl der Menschen, die Sozialleistungen erhalten. Auch in Münster gibt es Menschen, die Unterstützung benötigen – aber in so gut wie allen anderen Städten in NRW ist die Bedürftigkeit deutlich größer. Auch andere Faktoren, etwa die Zahl der Schülerinnen und Schüler oder auch die Bevölkerungszahl werden eingerechnet. Im Ergebnis kommt die Berechnung dazu, dass der Finanzbedarf von Münster, insbesondere aufgrund der geringeren Soziallasten, weniger stark gestiegen ist als der anderer Städte in NRW.
Und wenn all diese Faktoren eingerechnet sind, stehen Münster knapp 3 Millionen Euro zu – und anderen Städten deutlich größere Summen. Das Kommunalministerium stellt die Höhe der Zuweisungen hier bereit: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2026_08_19_mhkbd_gfg_piv_modellrechnung_2027-1.pdf
Nicht vorhersehbar
Als der aktuelle Haushalt Ende 2025 aufgestellt wurde, hat die Stadtverwaltung mit einem Rückgang von 108 auf 95 Millionen gerechnet. Das Problem bei diesen Prognosen ist, dass wir in Münster zwar eine Prognose darüber treffen können, wie sich unsere eigenen Steuereinnahmen entwickeln, nicht aber, was in den anderen Städten passiert. Dass andere Regionen des Landes, anders als in den Vorjahren, stagnierende Einnahmen oder sogar einen Rückgang erleben (ausgelöst auch durch außenpolitische Schocks, wie die Iran-Krieg) war somit ebenso wenig vorhersehbar wie die vergleichsweisen starken Verschiebungen in der Bedarfsberechnung.
Nachdem die Kämmerei die Schlüsselzuweisungen in den Vorjahren stets recht genau vorhergesehen hatte, war der deutlich stärkere Einbruch bei der Landesgeldern zum Jahr 2027 also nicht vorab zu sehen. Das gilt umso mehr als ein Ansteigen der eigenen Steuerkraft nicht zwangsläufig zu erheblich niedrigeren Schlüsselzuweisungen führen muss: Der fiktive Finanzbedarf in der Berechnung zum GFG 2026 stieg gegenüber dem Jahr 2024 nur marginal. Demgegenüber stieg die fiktive Steuerkraft vom GFG 2024 zum GFG 2026 um mehr als 8 %. Gleichwohl stiegen die Schlüsselzuweisungen von 98,8 Mio. Euro auf 108 Mio. Euro. Diese münsterspezifischen Daten sind grundsätzlich Basis für die Prognosen der Folgejahre. Ungeachtet dessen wurde aufgrund der starken Steuerkraft bereits bei der Kalkulation der Schlüsselzuweisungen für 2027 ein Abschlag gegenüber den Vorjahren vorgenommen, der jedoch wie die Berechnungen nun zeigen, noch zu gering war.
Sicherheit für Bescheid-Empfänger*innen – Zwang zum Sparen
Der Haushalt für die Jahre 2026 und 2027 ist beschlossen und von der Bezirksregierung genehmigt – daran ändert auch der Wegfall der Landesgelder nichts. Wer also als Verein, Initiative o.ä. einen Bescheid über eine Zuwendung der Stadt erhalten hat, wird diese städtischen Geldern wie vereinbart erhalten. Die Stadt zahlt auch alle Löhne, Gehälter, Sozialleistungen und so weiter wie geplant.
Klar ist aber, dass unsere Stadt auf die neue Entwicklung reagieren muss – schon in diesem Jahr und erst recht im Jahr 2027. Die Verwaltung hat dazu verschiedene Instrumente, die die Ausgaben der Stadt reduzieren. Gleichzeitig werden Verwaltung und Politik darüber sprechen, welche weiteren Schritte zur Stabilisierung des Haushalts notwendig sind. Münster wird dabei um zusätzliche Einsparungen nicht herumkommen.
Haushaltssperre? Nachtragshaushalt?
Eine Haushaltssperre kann unterschiedlich umgesetzt werden, soll aber immer dazu dienen, die Ausgaben der Stadt auf dringend notwendige Dinge und Dienstleistungen zu beschränken. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben oder auch vertraglich zugesicherte Zuschüsse und Leistungen. Ob dieses Instrument angewandt werden muss, entscheidet die Kämmerin.
Mit einem Nachtragshaushalt verändert der Rat einen bereits beschlossenen Haushalt. Einen solchen muss es geben, wenn die Zahlen absehbar weit vom beschlossenen Haushalt abweichen. Derzeit ist noch sehr unsicher, wie groß die Abweichung 2027 tatsächlich ausfallen wird. Das hängt maßgeblich davon ab, wie erfolgreich die Sparbemühungen ausfallen und wie viel Geld über Steuern im kommenden Jahr eingenommen wird. Denn ein maßgeblicher Grund für die niedrigeren Zahlungen des Landes waren ja gute Steuereinnahmen. Hier wird sich in den kommenden Monaten zeigen, ob ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. Jetzt kommt diese Forderung jedenfalls deutlich zu früh.
