Ein Zug der NordWestBahn auf Schienen.
Abmahnung der NordWestBahn

„Dass nach der Eurobahn nun auch die NordWestBahn abgemahnt werden muss, macht erneut deutlich, dass in den Ausschreibungsverfahren bislang der Qualität (genügend Personal, genügend Züge) zu wenig und dem Preis zu viel Gewicht beigemessen wurde. Das muss sich ändern“, fordert GAL-Ratsherr Gerhard Joksch, Mitglied der NWL-Verbandsversammlung. Die Kund*innen des Nahverkehrs hätten schließlich einen Anspruch auf pünktliche Züge, auf genügend Platz und auf reibungslose Beförderung. „Wettbewerb um Leistungen im Nahverkehr ist grundsätzlich richtig, es darf aber kein Preiswettbewerb sein“, betont Joksch.

Zum Hintergrund: Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat die NordWestBahn aufgrund der anhaltenden und für die Fahrgäste untragbaren Qualitätsprobleme abgemahnt. Seit Wochen kommt es auf den von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen betriebenen Nahverkehrslinien im Emscher-Münsterland-Netz (RE 14, RB 45) und im Niers-Rhein-Emscher-Netz (RE 10, RB 31, RB 36, RB 44) zu Zugausfällen und einer Häufung weiterer Verstöße gegen die vertraglich festgelegten Leistungen. Betroffen von diesen Mängeln ist auch der NWL.