„Endlich macht der NWL Nägel mit Köpfen“, meint GAL-Ratsherr Gerhard Joksch, Mitglied in der Zweckverbandsversammlung des NWL, zu der Abmahnung, die der NWL gegenüber der EUROBAHN ausgesprochen hat. Bekanntlich fällt die zum französischen KEOLIS-Konzern gehörende Eisenbahngesellschaft bereits seit längerem durch vollkommen unzureichende Leistungen auf den Strecken des NWL auf. „Fehlende Zugteile, Verspätungen und Zugausfälle sind bei der EUROBAHN leider an der Tagesordnung“, kritisiert auch Raphaela Blümer, Grüne im Rat der Gemeinde Drensteinfurt und selbst oftmalig Betroffene auf der Strecke von Hamm nach Münster (RB 69).
Für die GRÜNEN ist die EUROBAHN ein schlechtes Beispiel für die grundsätzlich richtige Vergabe von SPNV-Leistungen an private Bewerber. „Bislang hat der NWL mit der Vergabe seiner Aufträge an private Mitbewerber der DB AG großen Erfolg gehabt. Die EUROBAHN entwickelt sich leider zum schwarzen Schaf des privaten Bahnsektors“, beschreibt Joksch die Problematik. Die jetzt vom NWL ausgesprochene Abmahnung gegenüber der EUROBAHN soll notfalls auch als Vorbereitung für eine Kündigung des Zugbetriebs genutzt werden. Joksch hält das für angemessen: „Wenn die EUROBAHN weiter ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, muss der NWL als Auftraggeber die Notbremse ziehen und kündigen.“