Schwarz-Grün haben erreicht, dass die Fallbelastung für die Führung von Vormundschaften von bisher 1:50 auf 1:40 reduziert wird. „Damit wollen wir sicherstellen, dass den Vormündern ein angemessener Zeitrahmen zur Verfügung steht, um ihre fachlich qualifizierte Arbeit zum Wohl der jungen Menschen zu leisten“, begründen die jugendpolitischen Sprecher, CDU-Ratsherr Jens Heinemann und GAL-Ratsfrau Jutta Möllers, die Anhebung des entsprechenden Haushaltsansatzes.
Insbesondere im Flüchtlingsbereich beinhalte die rechtliche Vertretung für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling eine Vielzahl von Pflichten, die die sonstigen Aufgaben zur Personen- und Vermögenssorge im Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von Bleiberechtsperspektiven erweitern.
Zum Hintergrund:
Wenn Kinder keine Eltern haben, die die elterliche Sorge verantwortlich wahrnehmen können, übernehmen Vormünder diese Aufgabe. „Das Aufgabenfeld der Vormundschaft hat sich gewandelt“, so Dr. Ralf Kaisen, Abteilungsleiter Familienhilfen bei der Caritas Münster. Sei es früher um die Existenzsicherung elternlos gewordener Kinder gegangen, deren rechtliche Vertretung und Verwaltung nur selten im direkten Kontakt  ausgeführt wurde, erfolgte mit der Novellierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes 2011 die gesetzliche Festschreibung zur „persönlich geführten Vormundschaft“.  Neben der Verpflichtung des Vormunds zur Gewährleistung und Förderung der Pflege und Erziehung des Mündels, besteht vor allem auch die Vorgabe des persönlichen Kontakts zum Mündel in dessen direktem Lebensumfeld.
Die Komplexität der Aufgaben bei der Führung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss aufgrund der z.T. kurzen Verweildauern zudem zeitlich verdichtet und mit einer Vielzahl von Prozessbeteiligten (Dolmetscher/Sprachmittler, Ausländerbehörde etc.) bewältigt werden, so Kaisen.
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https://www.dijuf.de/bundesforum-vormundschaftpflegschaft.html