Im Vorfeld der Ratsentscheidung über das Bürgerbegehren zu verkaufsoffenen Sonntagen hat Bernd Bajohr, Geschäftsführer ver.di-Bezirk Münsterland, folgenden Offenen Brief (hier findet sich die Antwort unserer Ratsfraktion) an die Ratsmitglieder gerichtet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31. August werden Sie über das Bürgerbegehren zu verkaufsoffenen Sonntagen beraten und entscheiden. Die jetzigen Ratsvorlagen schlagen einerseits vor, das Bürgerbegehren als solches für zulässig zu erklären. Andererseits wird empfohlen, das Bürgerbegehren abzulehnen.
Ich mochte Ihnen meine Einschätzung darlegen und ein Angebot unterbreiten:
Welche Möglichkeiten gibt es?

  1. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich. Damit wären die Beschlüsse des Rates vom 11.05.2016 „kassiert“ und für die kommenden 2 Jahre könnten keine verkaufsoffenen Sonntage beschlossen werden.
  2. Das Bürgerbegehren wird abgelehnt, der dann durchzuführende Bürgerentscheid ist nicht erfolgreich. Dies wird aber an der (Un-)Rechtmäßigkeit der Vom Rat beschlossenen Verordnungen nichts ändern.

Das Verwaltungsgericht Münster und auch das Oberverwaltungsgericht NRW haben in den bisherigen Entscheidungen die verkaufsoffenen Sonntage abgelehnt, weil u.a. keine Prognose über die Besucherströme der jeweiligen Veranstaltungen angestellt worden ist. Dies ist aber auch und gerade nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes eine der zwingenden Voraussetzungen für die rechtmäßige Ladenöffnung an einem Sonntag. Diese Prognose ist auch bezüglich aller anderen, vom Rat der Stadt Münster am 11. Mai 2016 beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage am 2.Advent diesen Jahres und der Sonntage in den Jahren 2017, 2018 und 2019 nicht angestellt worden. Alle vom Rat am 11.5.beschlossenen Verordnungen sind auf der Grundlage einer einheitlichen Ratsvorlage beschlossen worden, eine der am 11.5. beschlossenen Verordnungen darf nach dem Beschluss des VG Münster vom 8.8.2016 nicht angewendet werden.
Dies kann bedeuten, dass die Gerichte auch diese verkaufsoffenen Sonntage im Streitfall kippen werden. Ein sehr starkes und weiteres Indiz dafür ist, dass das Verwaltungsgericht Münster und das OVG NRW unseren Anträgen in sogenannten Eilverfahren stattgegeben haben d.h. die Gerichte sind sich sehr sicher, dass diese ihre bisherigen Entscheidungen auch im Hauptsacheverfahren mit dieselben Ergebnissen haben werden.
Im Ergebnis insgesamt also wie im Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheids, nur „eben“ über Gerichtsentscheidungen. Neben dem „Aufwand“ für alle Beteiligten wären damit auch die Kosten des Bürgerentscheids (342.000€) plus Gerichtskosten unnötig aufgewandt worden.
ver.di wird darüber hinaus natürlich auch beraten und entscheiden, ob auch gegen die weiteren schon früher beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage geklagt wird.
Mein Angebot:

  1. a) Der Rat der Stadt Münster nimmt das Bürgerbegehren an. Damit wären

– die nach meiner Überzeugung ohnehin rechtswidrigen Beschlüsse vom 11. Mai aufgehoben,
– den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche – und insofern auch völlig unnötige – Ausgaben in Höhe von 342.000 € plus Anwalts- und Gerichtskosten erspart geblieben,
– es gäbe keine Sperrfrist von 2 Jahren;

  1. b) ver.di nimmt alle beim Verwaltungsgericht Münster / Oberverwaltungsgericht NRW noch anhängigen Eilanträge zurück.
  2. c) Der Rat kann dann unverzüglich gemeinsam mit der Kaufmannschaft beraten, welche – dann rechtskonformen – Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für Münster und seine Stadtteile auf den Weg gebracht werden können.

ver.di wird an diesen Beratungen, wie gesetzlich in Ladenöffnungsgesetz NRW vorgesehen, gemeinsam mit den Kirchen und ihren Verbänden – gerne auch in persönlichen Gesprächen (z.B. Runder Tisch) mitwirken.
Hinweis der Offenheit und Deutlichkeit wegen: Je nach dem Ergebnis dieser Beratungen kann es dann zu einem erneuten Bürgerbegehren oder auch gerichtlichen Verfahren kommen, dies hängt ganz von dem Ergebnis ab.
Nicht nur ich bin gespannt, wie Sie jetzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, im Sinne des Bürgerbegehrens und der Zielsetzung rechtskonformen verkaufsoffener Sonntage entscheiden.
 
Viele Grüße
Bernd Bajohr
Geschäftsführer ver.di-Bezirk Münsterland