Wir wollen den Mieter*innenschutz in Kinderhaus-Brüningheide und Berg Fidel stärken und beauftragen die Verwaltung, eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für die von städtebaulichen Missständen betroffenen Bereiche zu prüfen und schnellstmöglich vorzulegen. Die Wohnungsbestände aus den 1970er Jahren weisen zunehmend Mängel wie Schimmel, Wasserrohrbrüche und defekte Heizungen auf; trotz steigender Mieten ist keine grundlegende Sanierung in Sicht, und der Übergang an Fondsgesellschaften hat die Lage verschärft. Bei Verkäufen – auch über Share Deals – soll die Stadt ein Vorkaufsrecht prüfen und, wenn möglich, anwenden sowie dessen Ausübung vorbereiten. Mittelfristig soll auch eine Sanierungssatzung geprüft werden.
Schutz für Mieter und Mieterinnen in zwei Stadtteilen
Die Stadt soll die Mieter und Mieterinnen in den Stadtteilen Kinderhaus-Brüningheide und Berg Fidel besser schützen.
Was ist das Problem?
Viele Wohnungen stammen aus den 1970er Jahren. Sie haben Probleme:
- Schimmel an den Wänden
- Kaputte Wasserleitungen
- Defekte Heizungen
Die Mieten steigen. Aber die Wohnungen werden nicht richtig saniert. Das ist unfair.
Was soll die Stadt tun?
Die Stadt soll ein Vorkaufsrecht prüfen. Das bedeutet: Wenn ein Hausbesitzer sein Haus verkaufen will, kann die Stadt es zuerst kaufen. So kann die Stadt verhindern, dass Investoren die Häuser kaufen und die Mieten noch mehr erhöhen.
Die Stadt soll auch überprüfen, ob eine Sanierungssatzung hilft. Das ist eine Regel, die sagt: Diese Wohnungen müssen repariert werden.