Ratsantrag

Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung: Kreisverkehr von-Esmarch-Straße – dem Votum des Bürgerbegehrens folgen

Mobilität Ratsfraktion
GRÜNE Münster gestellt

Der Rat möge beschließen:

  • Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Bürgerbegehrens „Kreisel statt Ampel“ über 18.000 Unterschriften gesammelt wurden, die folgende Frage mit „Ja“ beantwortet haben: „Soll der Ratsbeschluss vom 20.5.26 (V/0106/2026 Kreisverkehr Von-Esmarch-Straße/BussoPeus-Straße/Roxeler Straße) aufgehoben und statt einer Ampelkreuzung ein optimierter Kreisverkehr geplant werden?“
  • Der Rat hebt den Beschluss der Vorlage 0106/2026 „Unfallhäufungsstelle Kreisverkehr VonEsmarch-Straße/Busso-Peus-Straße/Roxeler Straße – Grundsatzbeschluss“ auf.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungsprozess für die Umsetzung der Variante „Optimierter Kreisel mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen – Variante 1“ aufzunehmen und schnellstmöglich einen entsprechenden Baubeschluss vorzulegen.

Begründung:

Das Bürgerbegehren „Kreisel statt Ampel“ hat innerhalb von drei Monaten deutlich mehr als die erforderlichen 10.013 Unterschriften gesammelt. Insbesondere Bürger*innen aus Gievenbeck haben sich intensiv an der Initiative beteiligt.

Mit diesem Ratsbeschluss nehmen wir das Votum der Bürger*innen ernst, setzen es um, ohne dass es zu einem Bürgerentscheid mit entsprechenden Kosten für ein Wahlverfahren kommen muss. Auch die aufwändige Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entfällt durch die Beschlussfassung des Rates.

Damit entscheiden wir uns für eine Variante, die der Gutachter bereits 2020 empfohlen hatte und die dem heutigen Stand eines Kreisverkehrsausbaus entspricht, der die Sicherheit für den Radverkehr berücksichtigt und erhöht.

Auch die im jüngsten Gutachten Variante 1 genannte „Optimierter Kreisel mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen“ entspricht den Anforderungen an die Verkehrssicherheit und wurde 2020 von allen beteiligten Behörden befürwortet.

Das jüngste Gutachten von Brilon Bondzio Weiser bewertet die Variante Lichtsignalanlage abschließend mit Note „2“, den Kreisverkehr mit „3“. Es ist auf der Basis der gutachterlichen Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2026 Betrachtung begründbar, auch die dort benannte zweitbeste Variante zu wählen, diese ist als befriedigende Lösung durch die Straßenverkehrsbehörde anordnungsfähig und damit rechtssicher. Unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie Umweltauswirkungen und Kosten und unter Beibehaltung der starken Wertung des Sicherheitsaspekts ist somit darstellbar, dass auch die Variante Kreisverkehr priorisiert werden kann.

In jedem Fall ist sie deutlich sicherer als der Status Quo und entspricht dem Willen vieler Bürger*innen, insbesondere aus Gievenbeck. Ziel muss es sein, weitere Verzögerungen zu vermeiden, deshalb sollte der Rat auf das Anliegen des Bürgerbegehrens eingehen. Durch die fortwährende Tätigkeit der Unfallkommission ist eine stetige Beobachtung der Gefährdungsstelle gewährleistet.

Bisheriger Verlauf

  1. gestellt 29.10.2026