Wir wollen die Sportförderung gerechter und transparenter gestalten. Deshalb soll die Verwaltung den Punkt E der Sportförderrichtlinien („Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten") überarbeiten: Die Förderhöhe soll sich künftig am tatsächlichen Raumbedarf und an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Vereins orientieren – der bisherige Automatismus, 50 % der geplanten Bausumme zu fördern, entfällt. Ziel ist, dass möglichst viele Vereine unabhängig von ihrer Wirtschaftskraft profitieren. Außerdem soll die Verwaltung für den Haushalt 2028 vorschlagen, den sogenannten 3,5-Mio.-Topf aufzulösen und den Sporthaushalt an die üblichen Verfahren der anderen Fachausschüsse anzupassen – das schafft mehr Transparenz über die verausgabten Mittel.