Wir wollen die Einführung einer Grundsteuer C in Münster prüfen lassen – also eines erhöhten Hebesatzes für unbebaute, aber baureife Grundstücke. Der Grund: Seit der Grundsteuerreform dürfen Kommunen solche Grundstücke höher besteuern, um Anreize für eine Bebauung zu schaffen und Spekulation mit Bauland zu begrenzen. Die Verwaltung soll prüfen, ob dieses Instrument für Münster einen sinnvollen städtebaulichen Beitrag leisten kann, und dem zuständigen Ausschuss die Ergebnisse bis Ende 2026 vorlegen. Gegebenenfalls soll sie auch einen Vorschlag für einen erhöhten Hebesatz ab 2027 unterbreiten.
Neue Steuer für leere Baugrundstücke in Münster
Die Stadt Münster möchte eine neue Steuer prüfen. Diese Steuer heißt "Grundsteuer C".
Worum geht es? Es gibt viele Grundstücke in Münster. Diese Grundstücke sind leer. Man könnte darauf aber Häuser bauen. Aber die Besitzer bauen nicht. Sie warten.
Mit der neuen Steuer sollen die Besitzer einen Anreiz bekommen. Sie sollen ihre leeren Grundstücke bebauen. So soll Spekulation gestoppt werden. Spekulation bedeutet: Man kauft Land und wartet. Man hofft, dass der Preis steigt. Dann verkauft man teurer.
Was passiert jetzt?
Die Verwaltung von Münster soll diese Idee genauer prüfen. Sie soll schauen: Hilft diese Steuer Münster wirklich?
Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 kommen. Dann kann die Stadt entscheiden: Ab 2027 machen wir die neue Steuer oder nicht.