KMV-Beschluss

Für eine die Menschenrechte achtende Fluchtpolitik

Inklusion Internationales und Frieden Migration und Antidiskriminierung
GRÜNE Münster beschlossen

Nach den schrecklichen Morden von Solingen muss alles getan werden, um solche in Zukunft zu verhindern. Dazu bedarf es einer guten Politik der inneren Sicherheit.

Falsch und unrechtmäßig wäre es, alle Menschen, die aus demselben Land wie der Attentäter kommen, unter Generalverdacht zu stellen und zum Beispiel Geflüchtete aus Syrien oder aus anderen Ländern pauschal unter Verdacht zu stellen oder gar, wie Friedrich Merz es fordert, einen Aufnahmestopp für Menschen aus Syrien und Afghanistan zu verhängen – sogar für die Menschen, die vor Islamismus fliehen. Zu Recht hat der Europäische Gerichtshof aktuell festgestellt, dass Frauen allein schon aufgrund ihres Geschlechts in Afghanistan diskriminiert und verfolgt werden.

Die meisten Menschen flüchten in ihre Nachbarländer und nicht in erster Linie nach Europa. Von den Geflüchteten, die nach Deutschland gekommen sind, leben die allermeisten friedlich hier. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft.

Der Attentäter von Solingen hat sich mutmaßlich, wie die meisten islamistischen Täter, in Deutschland radikalisiert und ist nicht als Attentäter eingereist. In der Migrationsforschung wird darauf hingewiesen, wie Radikalisierung häufig durch mangelnde Integrationsangebote gefördert wird. Weiterhin wird hervorgehoben, dass Geflüchtete zudem oft mit großen psychosozialen Problemen, die sowohl im Herkunftsland als auch auf der Flucht entstanden sein können, konfrontiert sind. Diese können nach der Flucht noch verstärkt werden durch Faktoren wie Isolation und Entwurzelung, lange Unterbringung in Sammelunterkünften, Diskriminierung und Rassismus, prekäre Lebensbedingungen und das permanente Risiko, Deutschland verlassen zu müssen. Eine Politik, die den geflüchteten Menschen das Leben in Deutschland unangenehm machen will, damit sie sich gar nicht erst auf den Weg nach Deutschland machen, ist laut Forschung hingegen wirkungslos; die Menschen kommen trotzdem. Im Gegenteil: Eine solche Politik trägt zur prekären Lage von Geflüchteten noch bei.

Grüne Politik setzt darauf, geflüchtete Menschen dabei zu unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen und so schnell wie möglich (u. a. mittels Zugang zu Arbeit und Wohnung) zu integrieren.

Die Bundesratsinitiative der schwarz-grün regierten Bundesländer

Durch die Bundesratsinitiative „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen“ (Drucksache 464/24 vom 25.8.2024) der drei schwarz-grün regierten Bundesländer sehen wir die Grundsätze grüner Fluchtpolitik, wie sie in unserem Grundsatzprogramm verankert sind, gefährdet.

Im Einzelnen:

1. Während in unserem Grundsatzprogramm klargestellt wird: „Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich“, will die schwarz-grüne Bundesratsinitiative Straftäter*innen nach Afghanistan und Syrien abschieben.

2. Während in unserem Grundsatzprogramm gefordert wird: „Kein Mensch ist illegal, daher sollten Abschiebungen stets das letzte Mittel sein. Freiwillige Rückkehr hat immer Vorrang“, will die schwarz-grüne Bundesratsinitiative Abschiebungen ausweiten.

3. Während unser Grundsatzprogramm klarstellt: „Haft ohne Verbrechen zur Durchsetzung der Ausreise ist ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht“, will die schwarz-grüne Bundesratsinitiative den Ausreisegewahrsam, eine Form der Abschiebehaft, die im Gesetz erlaubt ist, ohne dass die Bedingungen für Abschiebehaft vorliegen, ausweiten und die bisherige Befristung, die die Bundestagskoalition erst im vergangenen Jahr von 10 auf 28 Tage verlängert hat, komplett aufheben.

4. Unser Grundsatzprogramm fordert zu Recht: „Die Möglichkeit, zu fliehen sowie in Deutschland und Europa Schutz zu suchen, darf jedoch nicht durch Kooperationen mit Drittstaaten erschwert werden und Kooperationen dürfen nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen. Besonderen Schutz brauchen vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Frauen, Kinder, LSBTIQ*, alte und kranke Menschen“. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche Länder an den Außengrenzen der EU die Menschenrechte oft nicht achten, wie Libyen oder die Türkei. Der geplante Abschluss von weiteren Migrationsabkommen muss sicherstellen, dass die Menschenrechte gewahrt bleiben. Der Gesamttenor der schwarz-grünen Bundesratsinitiative gibt Anlass zu der Befürchtung, dass dies nicht der Fall sein könnte.

5. Unser Grundsatzprogramm fordert: „Der Zugang zu individuellen Asylrechtsverfahren muss in den Mitgliedstaaten der EU gewährleistet sein. Abschottung ist nicht nur inhuman, sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich und europäisch kontrollierte EU-Außengrenzen, eine zuverlässige Registrierung und erste Checks durch eine eigene EU-Asylbehörde, humane Unterkünfte sowie ein einheitliches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, sind die Grundlagen einer gemeinsamen Asylpolitik in der EU. Grenzen sind nur rechtsstaatlich kontrolliert, wenn Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden und eine Möglichkeit zur Einreise existiert“. Wir lehnen daher die Internierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen ab. Da wir mit dem entsprechenden Beschluss der EU einstweilen leben müssen, sollten wir dafür sorgen, dass dieser so human wie möglich umgesetzt wird. Die schwarz-grüne Bundesratsinitiative fordert hier lediglich die „zügige Umsetzung“.

6. Die von der schwarz-grünen Bundesratsinitiative geforderte Streichung/Kürzung von Leistungen für Personen, die nach der Dublin-III-Verordnung überstellt werden sollen, ist inhuman und widerspricht den Grundsätzen Grüner Sozialpolitik. Sie trägt in keiner Weise zur Vermeidung von islamistisch motivierten Attentaten bei.

7. Unser Grundsatzprogramm fordert: „Statt Länder politisch als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten einzustufen, braucht es rechtssichere, schnelle und faire Verfahren, also unvoreingenommene Asylverfahren.“ Die schwarz-grüne Bundesratsinitiative will hingegen die Deklaration sicherer Herkunftsländer ausweiten.

8. Die schwarz-grüne Bundesratsinitiative will geflüchtete Menschen aus Herkunftsländern, deren Anerkennungsquote kleiner als 5 % ist, einem beschleunigten Verfahren unterwerfen, wobei das Individualrecht auf Asyl hiervon unberührt bleiben soll. Ein beschleunigtes Verfahren birgt aber die Gefahr in sich, dass die Asylgründe nicht hinreichend gründlich geprüft werden. Auch Geflüchtete aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote können gute Gründe haben, Asyl zu erhalten.

Bei allem Verständnis für Kompromisse, die in einer Koalition notwendig sind, sehen wir die Gefahr, dass unsere Fluchtpolitik zu stark den Vorstellungen der CDU und in Teilen auch der AfD folgt. Migration ist normal und Menschen werden immer fliehen, wenn sie sich woanders ein besseres Leben versprechen.

Fluchtpolitik in Nordrhein-Westfalen

Es war ein Grüner Erfolg in NRW, dass, ganz im Sinne unseres Grundsatzprogramms, das fordert, dass Asylsuchende „Zugang zu einer unabhängigen Beratung während des gesamten Verfahrens“ haben, der Koalitionsvertrag der Landesregierung verspricht: „Die unabhängige Verfahrensberatung und soziale Beratung wollen wir stärken und weiter ausbauen“. Die Landesregierung hat deshalb ergänzend zu den Bundesmitteln für die reine Verfahrensberatung mit eigenen Mitteln die Beratung gestärkt. Auch wenn nach Angaben der Sozialverbände durch die Bundes- und Landesförderung der Beratung nur bis zu 50 % der Geflüchteten eine unabhängige Beratung angeboten werden konnte, war dies doch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Nun will die Landesregierung aber insgesamt rund 7 Mio. € pro Jahr für Asylverfahrensberatung in den Landesunterkünften, die Ausreise- und Perspektivberatung in den Landesunterkünften und die Verfahrensberatung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter einsparen.

Unser Appell

Wir bitten die grünen Mitglieder der Landesregierung aus den genannten Gründen, die Positionen unseres Grundsatzprogramms stärker zu berücksichtigen und die derzeitige Fluchtpolitik der schwarz-grünen Landesregierung gemeinsam mit Fachleuten in und außerhalb unserer Partei zu überprüfen. Wir bitten außerdem darum, die Entscheidung über die Kürzung der Beratungsförderung zu überdenken.

Wir bitten die Grüne Landtagsfraktion, diese Positionen zu unterstützen.

Weiterhin bitten wir die Grüne Bundestagsfraktion, die oben genannten Forderungen der schwarz-grünen Bundesratsinitiative nicht zu unterstützen.

Bisheriger Verlauf

  1. beschlossen 30.10.2024