KMV-Beschluss

Für eine verantwortbare und fortschrittsorientierte Politik

Klima- und Umweltschutz Kreisverband
GRÜNE Münster beschlossen

1. Der Kreisverband Münster bewertet den im Koalitionsausschuss gefassten Beschluss, das Klimaschutzgesetz aufzuweichen, als falsch. Diese werden weder der Verantwortung Deutschlands beim globalen Klimaschutz gerecht, noch genügen sie dem Koalitionsvertrag. Der Kreisverband Münster appelliert nachdrücklich an die Koalitionspartner von SPD und FDP, sich ihrer Verantwortung für den Klimaschutz und gegenüber zukünftigen Generationen zu stellen. Der Kreisverband fordert diese deswegen auf, zu einer verantwortlichen und
fortschrittsorientierten Politik im Geiste des Koalitionsvertrags zurückzukehren.

2. Die Kreismitgliederversammlung ist dankbar, dass unsere GRÜNEN Verhandler*innen im Koalitionsausschuss in einem langen und zähen Ringen und unter schwierigen Bedingungen hartnäckig und ausdauernd auch wichtige Fortschritte für den Klimaschutz vorangebracht haben. Gleichzeitig haben sie umwelt- und klimapolitisch desaströse Entscheidungen verhindert. Trotzdem bleibt das Verhandlungsergebnis insbesondere im Bereich Verkehr weiter hinter dem Notwendigen zurück.

3. Der Kreisverband Münster kritisiert die durch SPD und FDP vorangetriebene Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutz scharf. Er unterstützt Bundespartei und Bundestagsfraktion dabei, die Überprüfbarkeit und Verbindlichkeit bei der Einhaltung der Sektorziele in der Novelle des Klimaschutzgesetzes beizubehalten. Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen „Sofortprogramme bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen“ tatsächlich abgeschafft würden, käme Deutschland seiner Verantwortung beim globalen Klimaschutz nicht nach. Ein solcher Rückbau der deutschen Klimaschutz-Architektur fiele hinter die Maßnahmen der Vorgänger*innen-Regierung zurück.

4. Der Kreisverband hat die klare Erwartung, dass Sektoren, die wie der Verkehrssektor ihren Beitrag zum Klimaschutz nicht erreichen, auch weiterhin in die Handlungspflicht genommen werden und rechtsverbindliche “Sofortprogramme” vorlegen müssen.

5. Der Kreisverband fordert, dass Umwelt- und Naturschutzstandards bei Straßenbauprojekten nicht unter dem Deckmantel der „Beschleunigung“ abgesenkt werden dürfen. Neben der Klimakrise werden unsere Gesellschaften auch durch den dramatischen Verlust von Biodiversität bedroht. Das erfordert, die Auswirkungen großer Infrastrukturprojekte auf die Natur zu untersuchen und möglichst zu begrenzen. Die Umweltverbände als wichtige zivilgesellschaftliche Akteure bieten dabei einen echten Mehrwert; ihre Beteiligungsrechte sind zu wahren. Um die Verfahrensdauern zu verringern, müssen Behörden gut geführt werden und die notwenige Unterstützung bei der Digitalisierung erhalten.

6. Der Kreisverband kritisiert zudem, dass SPD und FDP sich bisher einer Einigung auf die Ausgestaltung zur Kindergrungsicherung verweigern. Er erwartet, dass die Koalitionspartner im Bund die vereinbarten sozialpolitischen Projekte anpacken und Armut in unserem Land wirksam bekämpfen. Der Kanzler und der Bundesfinanzminister sind aufgefordert, für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und vom Fachministerium längst vorbereitete Kindergrundsicherung endlich eine klare und verlässliche Finanzierungszusage zu machen.

7. Der Kreisverband nimmt zur Kenntnis, dass wir GRÜNE als Regierungsbeteiligte nur so gute Klimaschutzmaßnahmen umsetzen können, wie es Wahlergebnisse, unser persönlicher und politischer Einsatz und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die öffentliche Meinung zulassen. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn es für konsequente Maßnahmen in allen Handlungsfeldern auch gesellschaftliche Mehrheiten gibt. Deshalb sollten wir GRÜNE weiter an uns und gemeinsam mit den uns zugewandten Teilen der Gesellschaft daran arbeiten, dass die politische Basis für Klimaschutz- und Klimagerechtigkeitspolitik wächst, um so auch Veränderungen in schwierigen Sektoren wie Wärme und Verkehr zu erreichen.

8. Der von der KMV gefasste Beschluss geht als Positionierung des KV Münster (Positionspapier) an den Bundesvorstand.

Bisheriger Verlauf

  1. beschlossen 04.03.2023