Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Stichwahl in NRW erklären die GRÜNEN in Münster:
Wir freuen uns sehr, dass das NRW-Verfassungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Oberbürgermeister bedeutet und daher verfassungswidrig ist. Das Gericht ist der Grünen Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt und bestätigt mit dem Urteil unsere Auffassung, dass CDU und FDP nicht nachweisen konnten, dass die aktuellen politischen Rahmenbedingungen eine Abschaffung der Stichwahl zulassen oder gar erfordern.
Gerade für Münster, wo CDU und GRÜNE sich in den Umfragen seit einem Jahr ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern, wird es bei den Kommunalwahlen 2020 auf die Stichwahl ankommen. Die Ergebnisse der Europawahl haben gezeigt, dass auch in vielen anderen Großstädten von NRW mit CDU, GRÜNEN und SPD drei Parteien mit teilweise nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 konkurrieren. Nicht selten hätte bei solchen Ergebnissen ein Bürgermeister ohne die Stichwahl fast drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt. Daher ist es wichtig für eine starke lokale Demokratie, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.